Die Würde des Menschen ist unantastbar – wird dieses Gebot auch bei der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten eingehalten? Die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden in Deutschland ist geregelt durch das bundesdeutsche Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Bundesregierung sieht
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allein die Länder in der Verantwortung für die Umsetzung des AsylbLG. Dabei kommt sie bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden jedoch ihren eigenen Hausaufgaben nicht nach: Seit 2015 ist in Deutschland zwingend die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 umzusetzen. Jedoch sind im AsylbLG weder die Leistungsansprüche besonders schutzbedürftiger Asylsuchender nach Definition der EU-Aufnahmerichtlinie geregelt, noch gibt es Hinweise zum Umgang mit erkrankten besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, die leistungsrechtlichen Sanktionen unterliegen. Das Policy Paper gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und supranationaler Ebene und leitet unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Forschungsbefunden Handlungsempfehlungen ab.
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Eine Schwangerschaft ist eine Zeit im Leben, die mit vielen grundlegenden Veränderungsprozes-
sen und Herausforderungen einhergeht. Bürokratische Hürden und ein wenig übersichtliches
Hilfesystem erschweren Menschen mit Fluchterfahrung den Zugang zu relevanten Informationen
und medizinischen V
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ersorgungsleistungen, die allen (werdenden) Eltern und Kindern in Deutsch-
land zugänglich sein sollten.
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Das Übertragungsrisiko virusbedingter Erkrankungen der Atemwege ist in Gemeinschaftsunterkünften(darunter sind im Folgenden alle Sammelunterbringungen für Geflüchtete und Asylsuchende gemäss IfSG gemeint, inkl. Erstaufnahmeeinrichtungen/ANKER Einrichtungen sowie alle Anschlussunterbringungen) b
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esonders hoch, da hier viele Menschen auf engem Raum zusammen leben und Wohn-, Ess- und Sanitärräume gemeinsam nutzen.
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Ein Handbuch für Modelle guter Praxis
Alle Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen. Für traumatisierte und besonders vulnerable Geflüchtete ist dies umso wichtiger. In den Unterkünften b
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raucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie diese umzusetzen sind. Außerdem wurde der Praxisleitfaden zum „Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten“ erstellt, der nicht nur für die Gewaltschutzkoordination bei der Umsetzung der Mindeststandards in den Unterkünften hilfreich ist, sondern auch für andere ehren- oder hauptamtlich arbeitende Personen Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht bietet.
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Empfehlungen und Material zur Umsetzung von Beschwerdeverfahren.
Die vorliegenden Empfehlungen und Praxismaterialien sind Ergebnisse aus dem Projekt "Gewaltschutz für Fraün und Beschwerdemanagement in Unterkünften für Geflüchtet" von Fraünhauskoordinierung e.V. (FHK).
In dem BAfF-Positionspapier werden die aktuellen Entwicklungen und neuere Ansätze in der Unterstützung von geflüchteten Menschen durch Laien und Peers zusammengefasst und in den derzeitigen Diskurs eingeordnet. Thematisiert werden auch die Grenzen der Unterstützungskonzepte und Abgrenzungsschwie
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rigkeiten gegenüber professionellen Hilfeleistenden.
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Ressourcen- und Bedarfsanalyse in vier Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) hat am 11.11.2020 eine Studie zur Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit bei Geflüchteten in Deutschland veröffentlicht. Darin wird auf Basis einer Auswertung der bisher in Deutsch
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land bestehenden Ansätze ein effektives und systematisches Verfahren für eine strukturierte Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten entwickelt. Dieses sollte deutschlandweit umgesetzt und von der Bundesregierung evaluiert werden.
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Dies ist der fünfte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Frag
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estellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.
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Die Handreichung zielt darauf ab, grundlegendes und praxisorientiertes Wissen zu vermitteln sowie Mitarbeitende in ihrer Handlungssicherheit und ihren Handlungsmöglichkeiten zu stärken.
Anker-Zentren machen krank.
Informationen über Kinderrechte und Kinderschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen in Niedersachsen.
Im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projektes "Kinder schützen - Strukturen stärken! Kinderschutzstandards in Unterkünften für geflüchtete Menschen" von Save the Children in Koop
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eration mit Plan International wurden verschiedene Materialien und Arbeitshilfen zur Verankerung des Kinderschutzes gemeinsam mit drei Landesministerien entwickelt.
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Abschlussbericht. Repräsentative Untersuchung von geflüchteten Fraün in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland
(im Sinne von §§ 44, 53 AsylG)
Dies ist der fünfte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Frag
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estellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.
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Am 01. Dezember 2020 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen fünften Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt
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das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.
Der fünfte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.
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Dieser Policy Brief fasst den bis Juni 2021 verfügbaren Wissensstand zu Auswirkungen der Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende zusammen. Es werden empirische Erkentnisse zu
den Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, auf Gesundheitsoutcome
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s sowie
auf Kosten und administrative Prozesse dargestellt
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Konzepte und Modelle zur Umsetzung der EU-Richtlinien für besonders schutzbedürftige Asylsuchende.Die unterschiedlichen Modelle werden vorgestellt, wie auch die teilweise zum Einsatz gekommenen Screeningfragebögen. Abgeleitet aus den Vor- und Nachteilen dieser Modelle wird das Konzept der BAfF f
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r qualifizierte Verfahren zur Feststellung, fachspezifischen Bedarfsermittlung, Erstversorgung und Behandlung von besonders schutzbedürftigen Gruppen vorgestellt, welches Anforderungen an den Prozess sowie Qualifikationsmerkmale der involvierten AkteurInnen integriert. - See more at: http://www.baff-zentren.org/veröffentlichungen-der-baff/hintergrundmaterial/#sthash.9ANwllZF.dpuf
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