Bisher hat die STIKO empfohlen, dass alle im Ausland mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpften Personen eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten sollen. Ziel der im Epidemiologischen Bulletin 13/2022 veröffentlichten aktualisierten COVID-19-Impfemp...fehlung ist es, Personen, die eine COVID-19-Impfung mit einem der nicht in der EU zugelassenen Ganzvirusimpfstoffen (CoronaVac, Covilo und Covaxin) oder dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V erhalten haben, mit einem Impfschutz auszustatten, der vergleichbar mit dem einer Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ist.
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Stand 4/2022
Aktualisierung des Abschnitts „Hinweise zur Durchführung von Schutzimpfungen“ inkl. neuem Teil zu „Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwanger - schaft und Stillzeit“
Epidemiologisches Bulletin ; 4/2022
Die Gesundheitskonferenz in Alma-Ata definierte 1978 Gesundheit als Menschenrecht. Man setzte auf Teilhabe und Basisgesundheitsdienste. Nun wird das Konzept wiederbelebt.
Monatsschrift Kinderheilkunde December 2015, Volume 163, Issü 12, pp 1269-1286.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, der Gesellschaft für Tropenpädiatrie und Internationale Kindergesundheit und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte