Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 70 V v. 31.8.2015 I 1474
Siehe insbesondere §6 Meldepflicht und §36 Infektionshygiene!
Suchtmedizinische Reihe
Band 5
Accessed: 14.03.2019
Der Nationale Pandemieplan besteht aus zwei Teilen. Teil I beschreibt Strukturen und Massnahmen, Teil II stellt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Inflünzapandemieplanung und -bewältigung dar. Der vorliegende Teil I wurde von der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der O...bersten Landesgesundheitsbehörden unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Robert Koch- Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt. Er beschreibt die Strukturen auf Bundesund Länderebene, erörtert Massnahmen und gibt Empfehlungen zur Vorbereitung auf eine Inflünzapandemie sowie für die Pandemiebewältigung auf unterschiedlichen Planungs- und Handlungsebenen. Damit dient er als Grundlage für die Pandemieplanung im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich und in der öffentlichen Verwaltung.
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Tests zur Detektion einer Infektion mit SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus) sowie zum Nachweis von Antikörpern gehören zu den sog. In-vitro-Diagnostika (IVD). Das erstmalige Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika auf dem deutschen Markt ist nach §§ 25 und 30 Medizinproduktegesetz (MPG) anzeig...epflichtig. Das DIMDI betreibt dafür die Datenbank "In-vitro-Diagnostika-Anzeigen (MPIVDA)", in welcher demnach auch Daten von "Corona-Tests" von den anzeigepflichtigen deutschen Herstellern und Bevollmächtigten bzw. Einführern erfasst werden.
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Die Liste wird kontinuierlich aktualisiert und beinhaltet die entsprechenden Tests zur professionellen Anwendung, die sich nach aktueller Kenntnis des BfArM in Deutschland in Verkehr befinden und laut den Herstellerangaben die jeweils aktuellen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit... der Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen.
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Über SARS-CoV-2-Testsysteme informieren das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut. Die Informationen ergänzen sich, den rechtlichen Rahmen bietet u.a. die Coronavirus-Testverordnung-TestV.
Das BfArM bietet eine Liste von Antigen-Tests zum dir...ekten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 an. In dieser Liste befinden sich diejenigen Tests, die sich laut Herstellerangaben gemäß den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) rechtmäßig in Europa bzw. Deutschland in Verkehr befinden und alle vom Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen.
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