Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verord...nung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Andere Sprachversionen verfügbar siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1445167987946&uri=CELEX:32013R0604
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In Baden-Württemberg haben sich einige Behandlungszentren auf die ärztliche und psychologische dolmetschergestützte Psychotherapie von traumatisierten MigrantInnen spezialisiert. Die Arbeit dieser Zentren, die in einem Gesprächskreis um die Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer Baden-...Württemberg regelmäßig ihre Erfahrungen austauschen, wird hier vorgestellt.
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Hinweise und Wissenswertes für ehren- und hauptamtliche Ünterstzung von Flüchtlingen. Die Broschüre des Flüchtlingsrats klärt zum einen über Fluchtursachen und Fluchtwege auf. Sie erklärt außerdem die wichtigsten Details des Asylrechts, von Anhörungen über Residenzpflicht bis hin zu Härt...efallanträgen. Und sie informiert über die Möglichkeiten und Grenzen der ehrenamtlichen Unterstützung.
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There is an urgent need for safer, simpler, more efficacious and accessible treatment regimens for all forms of TB. The development of Target Product Profiles for TB treatment regimens (referred to as Target Regimen Profiles or TRPs) seeks to guide the drug development process towards important regi...men characteristics corresponding to the needs of end-users.
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Viele Menschen fliehen vor Krieg und Verfolgung und suchen auch in Österreich Schutz. Unter ihnen sind Kinder und Jugendliche, die in ihrer Heimat und auf der Flucht Furchtbares erlebt haben. Vielleicht haben Sie selbst Flüchtlingskinder in Ihrer Klasse oder möchten sich intensiver mit den Themen... Flucht und Trauma auseinandersetzen. Mit diesem Handbuch wollen wir Sie dabei unterstützen und Ihnen Grundlagen zu diesen Themen vermitteln.
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Handbuch für PädagogInnen
Wenn Du neu nach Deutschland kommst, dann hast Du bestimmt viele Fragen: Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Welche Rechte habe ich?
Unter kommgutan.info findest Du Antworten auf diese und viele an...dere Fragen – unserer interaktiven, für PC und Smartphone aufbereitete Version von „Willkommen in Deutschland!“
Die Broschüre kann in folgenden Sprachen heruntergeladen werden:
Deutsch, Englisch, Tigrinya, Arabisch, Dari, Französisch
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Pour la formation du personnel des établissements sanitaires
Epidemiology, Control, and Financing
Rechtlicher Rahmen, Handlungsleitfaden und Hintergrundinformationen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW
Le présent manuel a pour objet d'orienter les États membres sur les aspects pratiques du maintien des normes sanitaires aux frontières internationales dans les ports, les aéroports et les passages à niveau (points d'entrée) énoncés dans le Règlement sanitaire international (2005). Il fourni...t des conseils techniques pour l'élaboration d'un programme complet de surveillance systématique des vecteurs de maladies et de lutte intégrée contre les vecteurs aux points d'entrée.
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Die Zahlen aus dem Versorgungsbericht der BAfF zeigen, dass die Angebote der spezialisierten Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) stärker nachgefragt werden denn je. Es konnten zwar über 21.000 Klient*innen versorgt werden – doppelt so viele wie noch 5 Jahre zuvor. Da s...ich die Anzahl der Geflüchteten in Deutschland jedoch im gleichen Zeitraum verdreifacht hat, kann der Bedarf an Psychotherapie und psychosozialer Unterstützung bei weitem nicht gedeckt werden. Ginge man davon aus, dass bei etwa 30 % der in Deutschland lebenden Geflüchteten ein Behandlungsbedarf abgeklärt und gegebenenfalls adressiert werden müsste, dann beträgt der Anteil, der von den PSZ und ihren Partnern in der Regelversorgung abgedeckt wird, lediglich 6,1 %.
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