Diese dienen als Leitlinien zur Entwicklung, Umsetzung und dem Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten. Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern zeigen die Mindeststandards einen Weg auf, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften für Geflüchtete... sichergestellt werden kann. Annexe zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete, geflüchtete Menschen mit Behinderung und geflüchtete Menschen mit Traumafolgestörungen komplementieren die Mindeststandards. In einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung der Partner:innenorganisationen der Bundesinitiative, Vertreter:innen aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinator:innen und -multiplikator:innen wurden die Mindeststandards 2021 aktualisiert (April 2021).
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Alle Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen. Für traumatisierte und besonders vulnerable Geflüchtete ist dies umso wichtiger. In den Unterkünften b...raucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie diese umzusetzen sind. Außerdem wurde der Praxisleitfaden zum „Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten“ erstellt, der nicht nur für die Gewaltschutzkoordination bei der Umsetzung der Mindeststandards in den Unterkünften hilfreich ist, sondern auch für andere ehren- oder hauptamtlich arbeitende Personen Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht bietet.
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