Der Bericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg thematisiert verschiedene Aspekte rund um die ambulante medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von traumatisierten Geflüchteten in Baden-Württemberg.
Die Zahlen aus dem Versorgungsbericht der BAfF zeigen, dass die Angebote der spezialisierten Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) stärker nachgefragt werden denn je. Es konnten zwar über 21.000 Klient*innen versorgt werden – doppelt so viele wie noch 5 Jahre zuvor. Da s...ich die Anzahl der Geflüchteten in Deutschland jedoch im gleichen Zeitraum verdreifacht hat, kann der Bedarf an Psychotherapie und psychosozialer Unterstützung bei weitem nicht gedeckt werden. Ginge man davon aus, dass bei etwa 30 % der in Deutschland lebenden Geflüchteten ein Behandlungsbedarf abgeklärt und gegebenenfalls adressiert werden müsste, dann beträgt der Anteil, der von den PSZ und ihren Partnern in der Regelversorgung abgedeckt wird, lediglich 6,1 %.
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Bei der Publikation von Refugio Stuttgart handelt es sich um eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Beleuchtet werden Grundsätze der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten, der Einsatz von Sprachmittler*innen durch verschiedene Akt...eur*innen der Versorgung sowie strukturelle und finanzielle Herausforderungen.
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Die Versorgung von schutzbedürftigen Geflüchteten ist eine moralische Verpflichtung, der Deutschland nicht gerecht wird.
Wie groß die Bereitschaft in Deutschland ist, Geflüchtete aufzunehmen, hat die Reaktion der Bevölkerung auf die humanitäre Krise, ausgelöst durch den Angriffskrieg
Russla...nds auf die Ukraine, gezeigt. In der Verteidigungs- und Außenpolitik haben
wir einen Paradigmenwechsel gesehen. Notwendig ist ein solcher Paradigmenwechsel
auch bezüglich der Verantwortung gegenüber Überlebenden von Krieg, Folter und
Flucht allgemein.
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Doch werden Menschen mit Fluchterfahrung
häufig mit ihren Belastungen alleingelassen, obgleich zahlreiche völkerrechtliche
Übereinkommen Deutschland verpflichten, bei Bedarf eine psychosoziale Beglei-
tung und/oder therapeutische Behandlung bereitzustellen
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