Viele der derzeit in Deutschland lebenden Älteren mit Migrationsgeschichte sind im Zielland ihrer Migration unter spezifischen Bedingungen, die mit dem Migrations- und Integrationsprozess einhergehen können, älter geworden. Allerdings ist bislang wenig über diese Gruppe bekannt. Wie wirkt sich d
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as biografische Ereignis „Migration“ auf die Lebensqualität, die sozioökonomische Situation und die Gesundheit im Alter aus? Welche Unterschiede gibt es zwischen der älteren Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte? Diese Research Note gibt einen Überblick über die einschlägige Forschungsliteratur. Sie beschreibt den Forschungsstand in ausgewählten Lebensbereichen und identifiziert Erkenntnislücken sowie zukünftige Forschungsfragen an der Schnittstelle Migration und Alter(n). Darüber hinaus wird die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte nicht nur dargestellt, sondern auch zugrunde liegende Ursachen für mögliche Unterschiede in den Lebensverhältnissen im Vergleich zu Gleichaltrigen ohne Migrationsgeschichte skizziert.
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Die Würde des Menschen ist unantastbar – wird dieses Gebot auch bei der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten eingehalten? Die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden in Deutschland ist geregelt durch das bundesdeutsche Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Bundesregierung sieht
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allein die Länder in der Verantwortung für die Umsetzung des AsylbLG. Dabei kommt sie bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden jedoch ihren eigenen Hausaufgaben nicht nach: Seit 2015 ist in Deutschland zwingend die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 umzusetzen. Jedoch sind im AsylbLG weder die Leistungsansprüche besonders schutzbedürftiger Asylsuchender nach Definition der EU-Aufnahmerichtlinie geregelt, noch gibt es Hinweise zum Umgang mit erkrankten besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, die leistungsrechtlichen Sanktionen unterliegen. Das Policy Paper gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und supranationaler Ebene und leitet unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Forschungsbefunden Handlungsempfehlungen ab.
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Cases of monkeypox (MPX) acquired in the EU have recently been reported in nine EU Member States (Austria, Belgium, France, Germany, Italy, Portugal, Spain, Sweden, and the Netherlands).
Monkeypox (MPX) does not spread easily between people. Human-to-human transmission occurs through close contact
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with infectious material from skin lesions of an infected person, through respiratory droplets in prolonged face-to-face contact, and through fomites. The predominance, in the current outbreak, of diagnosed human MPX cases among men having sex with men (MSM), and the nature of the presenting lesions in some cases, suggest transmission occurred during sexual intercourse
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The Global guidance framework for the responsible use of the life sciences: mitigating biorisks and governing dual-use research (the framework) aims to provide values and principles, tools and mechanisms to support Member States and key stakeholders to mitigate and prevent biorisks and govern dual-u
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se research.
The framework adopts the One health approach and focuses on the role that responsible life sciences research can play in preventing and mitigating risks caused by accidents, inadvertent or deliberate misuse with the intention to cause harm to humans, nonhuman animals, plants and agriculture, and the environment.
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