Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind
Handreichung der Diakonie Deutschland, welches sich ausführlich mit den Ansprüchen von Leistungsberechtigten nach AsylbLG für Leistungen der Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder Hilfe zur Pflege über § 6 Abs. 1 und 2 AsylbLG auseinandersetzt. Zusätzlich gebe diese Arbeitshilfe rechtsdurchsetzende Hinweise.