Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verord...nung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Andere Sprachversionen verfügbar siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1445167987946&uri=CELEX:32013R0604
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Alle Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen. Für traumatisierte und besonders vulnerable Geflüchtete ist dies umso wichtiger. In den Unterkünften b...raucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie diese umzusetzen sind. Außerdem wurde der Praxisleitfaden zum „Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten“ erstellt, der nicht nur für die Gewaltschutzkoordination bei der Umsetzung der Mindeststandards in den Unterkünften hilfreich ist, sondern auch für andere ehren- oder hauptamtlich arbeitende Personen Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht bietet.
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Der vorliegende Leitfaden ist als praktisches Tool gedacht, das Leitungs-, Fach- und Betreuungskräfte dabei unterstützen soll, Mindeststandard 4 (Prävention und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen/Risikomanagement) umzusetzen und in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Der Leitfaden ver...steht sich also nicht als umfassendes Handbuch, sondern vorrangig als kompaktes Nachschlagewerk zu den Inhalten des Mindeststandard 4.
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